Zertifikat

Die Hallgartener Weinkeller hat am 25.04.2005 die durchgeführte Begutachtung auf Erfüllung der Forderung der International Food Standard durch den Auditor erfolgreich mit dem höheren Niveau bestanden.

Zertifikat: International Food Standard

Die Hallgartener Weinkeller hat am 25.04.2005 die durchgeführte Begutachtung auf Erfüllung der Forderung der International Food Standard durch den Auditor erfolgreich mit dem höheren Niveau bestanden

IFS - International Food Standard

Hallgartener WG ist der erste Weinproduzent im Rheingau gewesen, der nach dem strengem Lebensmittelstandard zertifiziert wurde.

Das Qualitätsbewusstsein der Verbraucher steigt stetig. Zu Recht erwarten auch unsere Kunden, dass wir nicht nur schmackhafte, sondern auch sichere Erzeugnisse liefern - sowohl gemäß der Spezifikation als auch der Rechtsvorschriften. Die nationale Umsetzung der EU-Vorschrift 178/2002 in das neue "Futtermittel- und Lebensmittelgesetzbuch" ab dem Jahr 2005 stellt erhöhte Anforderungen an die Lebensmittelproduzenten - besonders bezüglich der Rückverfolgbarkeit der Produkte, aber auch bezüglich der Dokumentation der betrieblichen Abläufe.

Die Hallgartener Weinkeller hat sich deshalb bereits im April 2004 als eine der ersten Winzergenossenschaften in Deutschland durch die unabhängige Zertifizierungsgesellschaft DQS GmbH einer strengen Begutachtung nach dem Lebensmittel-Regelwerk IFS unterzogen und als Lohn für die bestandene Prüfung das begehrte IFS-Zertifikat erhalten.

Für eine erfolgreiche Zertifizierung war es wichtig, alle Mitarbeiter in die Vorbereitungen einzubeziehen. In unserer Genossenschaft wurde dadurch der Teamgedanke wesentlich gefördert. In regelmäßigen Meetings können seither alle Mitarbeiter ihre Ideen und Anregungen einbringen und erörtern. Dabei werden auch ständig die betrieblichen Abläufe unter die Lupe genommen und wo nötig verbessert.

In vielen Bereichen unseres Unternehmens hat die Auseinandersetzung mit IFS ein Umdenken bewirkt, beispielsweise bei der Schädlingsbekämpfung, die bisher auf die Weinberge beschränkt war. Nun stellen wir u.a. auch im Lager Fallen auf, um die bereits abgefüllten Weine vor der Korkmotte zu schützen.

Um die strengen Vorgaben des internationalen Regelwerkes erfüllen zu können, waren teilweise größere Investitionen wie das Einbringen eines neuen Bodens in die Füllhalle von Nöten. Weiterhin haben wir alle Fenster und Lampen gegen Glasbruch geschützt, damit Glassplitter nicht in das Produkt gelangen können. Zu diesem Zweck haben wir außerdem die leeren Flaschen auf dem Förderband der Abfüllanlage noch zusätzlich durch eine tunnelartige Abdeckung geschützt. Aber es gab auch viele kleine Veränderungen: Sämtliche Gerätschaften wie Bürsten etc., aber auch Einrichtungsgegenstände wie Arbeitstische, die innerhalb der Kelleranlagen Verwendung finden, bestehen aus hygienischen Gründen nun nicht mehr aus Holz, sondern aus Kunststoff.

Auch unsere Mitarbeiter, die nun in regelmäßigen Abständen zu IFS geschult werden, haben sich den verschärften Forderungen des Regelwerkes z.B. im Bereich Hygiene gestellt: So tragen sie beim Abfüllen entsprechende Schutzkleidung wie Kopfhauben o.ä.

Was zunächst nach nur mehr "Papierkram" aussah - wie die verstärkte Dokumentation aller relevanten Vorgänge und Abläufe - legt in Wahrheit den Grundstein für eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Produkte und die Überwachung aller Prozesse. Dazu gehört z.B. die Stichprobenmessung der Füllhöhe bei der Abfüllung der Flaschen, aber auch die Wareneingangskontrolle vom Lesegut über die Glasflaschen bis zu den Korken und vieles mehr.

Der einzelbetriebliche Nachweis über funktionierende Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssysteme in der Weinproduktion und in den Verarbeitungsstufen scheint für die Weinbranche auf den ersten Blick wegen der umfassenden gesetzlichen Regelungen (Weingesetz) und Kontrollen bereits erbracht zu sein. Allerdings können gesetzliche Regelungen kein Qualitätsmanagement ersetzen, da sich die staatlichen Kontrollen auf die Erkennung von Überschreitungen einschlägiger Vorschriften und Grenzwerte beschränken. Die Konformität der Betriebsabläufe mit Normen und Regelwerken ist jedoch nur durch die Implementierung eines geeigneten und zertifizierten Managementsystems gewährleistet.