Allgemeine Geschäftsbedingungen – HIER ZUM DOWNLOAD
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hallgartener Weinkeller eG
(Stand: 18.09.2024)
1. Geltungsbereich und Änderung dieser Geschäftsbedingungen
Für alle Verträge der Genossenschaft mit Vertragspartnern (Unternehmer und Verbraucher) aus der gesamten Geschäftsverbindung im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, sind – falls keine abweichenden Sonderbedingungenvereinbart worden sind – ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.
2. Vertragsabschluss
Wenn Verträge mit Unternehmern vorbehaltlich einer Bestätigung, schriftlich oder in Textform, abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der Genossenschaft maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.
3. Preisfestsetzung
3.1 Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, ist die Genossenschaft berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen festzusetzen.
3.2 Die Genossenschaft ist berechtigt, Erhöhungen öffentlicher Abgaben oder Zölle dem vereinbarten oder nach Abs. 1 festgesetzten Preis zuzuschlagen. Die Preisanpassung muss nachweislich im Verhältnis zu der zugrundeliegenden Kostensteigerung der öffentlichen Abgaben oder Zölle stehen. Dem Vertragspartner steht nachträglich ein Anspruch auf Preissenkung zu, falls die in Satz 1 genannten Kosten insgesamt sinken.
3.3 Transportkostenerhöhungen, Tarifänderung, Eisgang, Hoch- oder Niedrigwasserzuschläge können von der Genossenschaft dem Preis zugeschlagen werden.
3.4 Gegenüber Verbrauchern gelten die Abs. 2 und 3 nur, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. Bei substanziellen Preiserhöhungen ist der Verbraucher berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
4. Kontrolle der Abrechnung
4.1 Von der Genossenschaft erstellte Abrechnungen sind vom Unternehmer unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz, zu überprüfen. Beanstandungen oder der Ausweis eines unrichtigen Umsatzsteuersatzes sind der Genossenschaft binnen 14 Tagen ab Zugang der Abrechnung in Textform mitzuteilen. Sollte die Genossenschaft binnen der 14-tägigen Frist keine Mitteilung des Unternehmers erhalten, ist der von der Genossenschaft ausgewiesene Umsatzsteuersatz maßgeblich.
4.2 Der Unternehmer ist verpflichtet, einen Wechsel in der Besteuerungsart unverzüglich der Genossenschaft anzuzeigen. Ist der Anlieferer zum offenen Steuerausweis in der Genossenschaft nicht berechtigt, so hat er der Genossenschaft die von dieser in der Gutschrift ausgewiesenen Umsatzsteuer zu erstatten. In der Gutschrift zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuerbeträge sind an die Genossenschaft zu erstatten, die danach eine berichtigte Gutschrift über die Lieferung erteilt.
4.3 Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der Unternehmer der Genossenschaft nach den gesetzlichen Vorschriften zum Schadensersatz verpflichtet. Zusätzlich trägt der Unternehmer bei Verletzung der Mitteilungspflicht die Kosten, die der Genossenschaft durch die nachträgliche Änderung von Abrechnungen entstanden sind.
5. Zahlung
5.1 Die Zahlung ist bei Lieferungen oder Leistungen der Genossenschaft ohne jeden Abzug mit dem Rechnungserhalt fällig. Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung unverzüglich zu erfolgen. Bei Lieferung bzw. Leistung auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung bzw. Leistung berechnet. Der Unternehmer kommt nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug.
5.2 Der Unternehmer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der Genossenschaft nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.3 Der Vertragspartner der Genossenschaft kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, nicht ausüben.
5.4 Im Falle einer Zahlung im SEPA-Basis- oder Firmenlastschriftverfahren benachrichtigt die Genossenschaft den Vertragspartner bei einmaliger SEPA-Lastschrift und bei jeder SEPA-Dauerlastschrift mit wechselnden Beträgen spätestens fünf Werktage vor Lastschrifteinzug über diesen. Bei erstmaliger SEPA-Dauerlastschrift mit gleichbleibenden Beträgen benachrichtigt die Genossenschaft den Vertragspartner spätestens fünf Werktage vor der ersten Lastschrift über den ersten Lastschrifteinzug und die Folgeeinzüge.
6. Kontokorrent
6.1 Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen können, soweit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrentkonto eingestellt werden, für das die Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB gelten. Für die Geschäftsverbindungen mit Landwirten gilt das Kontokorrent als vereinbart.
6.2 Auf dem Kontokorrentkonto werden die Forderungen der Genossenschaft mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst.
6.3 Die monatlichen Kontoauszüge der Genossenschaft gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die Genossenschaft wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Haftung
7.1 Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
7.2 Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.3 Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen
- der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit,
- der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- der Übernahme einer Garantie, z. B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft,
- der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
- der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Genossenschaft.
7.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8. Mängelansprüche
8.1 Die Genossenschaft haftet für Mängelansprüche, ausgenommen in den Fällen der §§ 309 Nr. 7 Buchst. a und b, 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB ein Jahr. Für Verbraucher gilt diese Frist nur beim Verkauf gebrauchter, beweglicher Sachen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen, außer in den Fällen des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB, ausgeschlossen.
8.2 Die Genossenschaft haftet gegenüber Unternehmern nur für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, die sie zu eigenen Zwecken eingesetzt oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen hat.
8.3 Wird die Lieferung oder Leistung durch höhere Gewalt, Pandemien, Tierseuchen, kriegerische oder terroristische Akte, Mobilmachung, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Arbeitskampfmaßnahmen und Streik, Blockaden, extreme Witterungsverhältnisse (z. B. Sturm, Hagel, Trockenheit, Hoch- oder Niedrigwasser), durch Dritte verursachte Ausfälle oder Einschränkungen des elektronischen Datenaustausches, Cyberkriminalität oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten der Genossenschaft – unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird die Genossenschaft für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Dies gilt nur für unvorhergesehene, von der Genossenschaft unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätten vermieden werden können. Dies berechtigt die Genossenschaft auch, vom Vertrag zurückzutreten, wenn und soweit ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
9. Rücktritt
Die Genossenschaft ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere wenn der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug ist, nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
10.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
10.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann die Genossenschaft am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.
10.3 Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, der Unternehmer ist, und der Genossenschaft, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.
11. Lieferung
11.1 Die Genossenschaft ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner innerhalb angemessener Frist abzurufen.
11.2 Im Falle Nichtverfügbarkeit von Leistungen aufgrund von Nichtbelieferung oder einer ungenügenden Belieferung der Genossenschaft seitens ihrer Vorlieferanten ist die Genossenschaft von ihren Lieferungsverpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur deckungsgleichen Beschaffung der von ihr zu liefernden Ware getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Die Genossenschaft wird den Vertragspartner über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich unterrichten und bereits erfolgte Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich erstatten.
11.3 Die Genossenschaft verpflichtet sich, ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Unternehmer abzutreten. In diesem Fall bleibt der Unternehmer zur Gegenleistung nach Maßgabe von § 326 Abs. 3 BGB verpflichtet.
11.4 Bei Versand an Unternehmer trägt dieser die Gefahr; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und im Streckengeschäft.
11.5 Eine mit dem Unternehmer vereinbarte Anlieferung setzt eine mit schwerem Lastzug befahrbare und von der Witterung unbeeinträchtigte Anfuhrstraße bzw. Lieferstelle voraus. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Unternehmers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Kosten, die durch die Unbefahrbarkeit der Anfuhrstraße oder Lieferstelle entstehen, trägt der Unternehmer in seiner Eigenschaft als Käufer. Ist bei Anlieferung die Lieferstelle nicht besetzt, so dass der Empfang der Lieferung nicht quittiert werden kann, wird Zeitpunkt und Ort der Lieferung durch Unterzeichnung des Lieferscheins vom Fahrer dokumentiert.
12. Verpackung
Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Unternehmers verpackt. Leihverpackungen sind vom Vertragspartner unverzüglich zu entleeren und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben – vom Unternehmer frachtfrei. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.
13. Mängelrügen
13.1 Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel, z. B. Menge, Qualität, Beschaffenheit prüfen. Entdeckte Mängel sind vom Unternehmerunverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, in Textform zu rügen und in zumutbarem Umfang so zu beschreiben und zu dokumentieren, dass die Genossenschaft das Vorliegen der behaupteten Mängel prüfen und nachvollziehen kann. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen der Genossenschaft gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung.
13.2 Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zur Herabsetzung des Kaufpreises. Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zum Verlangen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit der Ware unmöglich ist, hat der Unternehmer wahlweise ein Recht zum Rücktritt oder zur Herabsetzung des Kaufpreises. Die Regelungen des § 445a BGB bleiben unberührt.
14. Leistungsstörungen
14.1 Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Vertragspartner bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens 10 % des gesamten Kaufpreises ausmacht. Die Genossenschaft kann im Falle der endgültigen Verweigerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen. Schadensersatzansprüche bleiben im Übrigen unberührt.
14.2 Bei Annahmeverzug des Unternehmers kann die Genossenschaft die Ware auf Kosten und Gefahr des Unternehmers bei sich oder einem Dritten lagern oder in geeigneter Weise auf Rechnung des Unternehmers verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf.
14.3 Die Genossenschaft kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Vertragspartners oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt, im Übrigen gilt § 321 BGB.
15. Eigentumsvorbehalt
15.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Genossenschaft. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch für alle Forderungen, die die Genossenschaft aus der Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer gegen diesen hat oder künftig erwirbt.
15.2 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren, die im Eigentum des Vertragspartners oder eines Dritten stehen, untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangt die Genossenschaft Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht.
15.3 Durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt die Genossenschaft das Eigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware entspricht; der Vertragspartner verwahrt diese für die Genossenschaft.
15.4 Der Vertragspartner hat die der Genossenschaft gehörenden Waren auf deren Verlangen in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die Genossenschaft ist auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Vertragspartners zu leisten.
15.5 Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt.
15.6 Der Unternehmer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an die Genossenschaft ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen die Genossenschaft durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben hat, tritt der Unternehmer schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil der Genossenschaft an den veräußerten Waren entspricht, an die Genossenschaft ab. Veräußert der Unternehmer Waren, die im Eigentum oder Miteigentum der Genossenschaft stehen, zusammen mit anderen nicht der Genossenschaft gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Unternehmer schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen eilbetrag dieser Gesamtforderung an die Genossenschaft ab.
15.7 Der Unternehmer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Die Genossenschaft kann diese Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, Zahlungsverzug besteht, wenn Insolvenzantrag gestellt ist oder Zahlungseinstellung oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter vorliegen. Er hat der Genossenschaft auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder der Genossenschaft die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird die Genossenschaft die Abtretung nicht offenlegen. Übersteigt der realisierbare Wert der für die Genossenschaft bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist die Genossenschaft auf Verlangen des Unternehmers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Wahl verpflichtet.
16. Rücksendekosten im Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern
Der Verbraucher hat im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
17. Wertersatzpflicht im Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern
Der Verbraucher hat im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts Wertersatz zu leisten, soweit der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.
18. Verbraucherstreitbeilegung
Die Genossenschaft nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
19. Mängelhaftung/Verjährungsfrist
Es besteht grundsätzlich ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.
20. Zustandekommen des Vertrages, Liefervorbehalte (1)
Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt nur zustande nach schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Lieferung der Ware durch unsere Genossenschaft. Die Genossenschaft ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist.
Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen.
Die Lieferung erfolgt solange der Vorrat reicht. Sollte ein Jahrgang ausverkauft sein, behalten wir uns vor, einen Folgejahrgang zu liefern. Der Vertragspartner kann der Lieferung des Folgejahrgangs widersprechen. Die angegebenen Analysewerte gelten nur für die in der Preisliste aufgeführten Artikel. Bei Jahrgangswechsel und neuen Abfüllungen ändern sich diese Werte und Angaben.
Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorangegangenen Preislisten ihre Gültigkeit.
Bei allen Weinen und Sekten dieser Preisliste handelt es sich um deutsche Erzeugnisse. Alle Erzeugnisse enthalten Sulfite. Ausscheidungen von Kristallen (Weinstein) sind ein natürlicher Vorgang, der weder Qualität noch Geschmack beeinträchtigt. Weitere Angaben zu unseren Artikeln finden sich auch auf unserer Internetseite: www.hallgartener-wein.de
Informationen bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (1a)
Die Darstellung der Produkte auf dieser Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen die einzelnen Schritte auf, mit denen Sie Ihre Bestellung in deutscher Sprache verbindlich an uns abgeben können:
- Sie wählen anhand der Produktbeschreibung den von Ihnen gewünschten Artikel aus und legen ihn über den Button „In den Warenkorb“ in Ihren Warenkorb.
- Sie beenden Ihre Auswahl durch Betätigung des Buttons „Warenkorb anzeigen“ und „Weiter zur Kasse“.
- Vor der zahlungspflichtigen Bestellung müssen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren
- Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ wird die so überprüfte Bestellung dann endgültig an uns abgeschickt.
- Über den Button „Mein Konto“ können Sie nun die von Ihnen abgeschickte Bestellung jederzeit aufrufen. Der Vertragstext wird dort von uns gespeichert.
- Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen Ihnen als Download zur Verfügung.
Preise, Liefer-und Versandkosten (2)
Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
Die Lieferung erfolgt innerhalb von 3-5 Werktagen nach Zugang der Bestellung, sofern nicht eine bestimmte Lieferfrist oder ein Liefertermin vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, in 1 l- bzw. in 0,75 l-Flaschen in Einwegkartons.
Die Lieferung erfolgt, je nach Bestellmenge, durch Spedition, Post, oder private Dienstleister. Dabei werden folgende Frachtsätze berechnet:
Bis 11 Flaschen € 10,90 € pauschal.
Ab 12 Flaschen frachtfrei (im Bundesgebiet Festland).
Versandkosten Ausland auf Anfrage.
Eine Rückholpflicht von Leergut besteht für uns nicht. Bei Leergutrückgabe vergüten wir nur Kunststoffkisten.
Bei Abholung in unserem Hause erhalten Sie einen Abholrabatt in Höhe von € 0,50 pro Flasche.
Jugendschutz (3)
Ein Verkauf von alkoholischen Getränken kann an Jugendliche unter 18 Jahren nicht erfolgen. Mit der Anmeldung als Kunde oder die Abgabe einer Bestellung bestätigt der Käufer, dass er das erforderliche Lebensalter nach dem Jugendschutzgesetz aufweist.
21. Zahlung
Die Zahlung hat, falls nicht anders vereinbart, ohne jeden Abzug unverzüglich zu erfolgen. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse, PayPal, Mastercard, Visa oder auf Rechnung. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
22. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
23. Versandkosten
Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
Die Lieferung erfolgt innerhalb von 3-5 Werktagen nach Zugang der Bestellung, sofern nicht eine bestimmte Lieferfrist oder ein Liefertermin vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, in 1 l- bzw. in 0,75 l-Flaschen in Einwegkartons.
Die Lieferung erfolgt, je nach Bestellmenge, durch Spedition, Post, oder private Dienstleister. Dabei werden folgende Frachtsätze berechnet:
Bis 11 Flaschen € 10,90 € pauschal.
Ab 12 Flaschen frachtfrei (im Bundesgebiet Festland).
Versandkosten Ausland auf Anfrage.
Eine Rückholpflicht von Leergut besteht für uns nicht. Bei Leergutrückgabe vergüten wir nur Kunststoffkisten.
Bei Abholung in unserem Hause erhalten Sie einen Abholrabatt in Höhe von € 0,50 pro Flasche.
24. Widerruf
Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 4.1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
Widerrufsbelehrung¹
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Hallgartener Weinkeller eG
Hattenheimer Straße 15
65375 Oestrich-Winkel
Telefon: 06723 3369
Telefax: 06723 7064
E-Mail: info@hallgartener-weinkeller.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (Internet-Adresse einfügen) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.,
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
Hallgartener Weinkeller eG
Hattenheimer Straße 15
65375 Oestrich-Winkel
Telefax: 06723 7064
E-Mail: info@hallgartener-wein.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
(¹ Diese Widerrufsbelehrung gilt nicht für die getrennte Lieferung von Waren.)